Die Gefährdungsbeurteilung ist die Planungsgrundlage für die Organisation und Arbeitsabläufe im Betrieb. Sie fällt damit in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers . Ihr Ziel ist es, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und Gesundheitsrisiken durch das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen zu minimieren. So kann Störungen im Betriebsablauf, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden.
Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung durch?
Dies ist gesetzlich nicht festgelegt. Grundsätzlich richtet sich die Umsetzung und Methodik nach den vorherrschenden betrieblichen Begebenheiten und den konkreten Gefährdungsfaktoren. Darunter versteht man die potentiellen Gesundheitsrisiken, die von einer Gefahrenquelle aufgrund deren Eigenschaften bzw. in der Interaktion/Beschäftigung ausgehen können. Als Gefährdungsfaktoren zählen beispielsweise
- Mechanische Faktoren (bewegte Arbeitsmittel, Fahrzeuge, gefährliche Oberflächen)
- Elektrische Gefährdungen (elektrische Schläge, Lichtbögen)
- Gefahrstoffe (gefährliche Stoffe in Laboren und Werkstätten)
- Brände und Explosion (durch brennbare Stoffe
- Gefährdungen durch die mangelhafte Gestaltung der Arbeitsumgebung (Lärm, Temperatur, Beleuchtung, Ergonomie)
- Psychische Belastungen (z. B. bei schwerer körperlicher Arbeit)
- psychische Belastungen (bei Stress, hohem Leistungsdruck, Über- bzw. Unterforderung)
7. Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Folgende Schritte werden klassischerweise umgesetzt:
- Vorbereitung der Risikobewertung
- Gefahrenidentifikation und Arbeitsplatzanalyse
- Beurteilung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung
- Festlegen konkreter Schutzmaßnahmen
- Durchführen der Maßnahmen
- Überprüfung der Durchführung und Wirksamkeit
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Bei allen genannten Schritten gilt eine grundsätzliche Dokumentationspflicht laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Demzufolge muss die verantwortliche Person das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die daraufhin getroffenen Maßnahmen sowie die Ergebnisse deren Überprüfung stets schriftlich festhalten.
Und dann ist man fertig?
Entgegen vorherrschenden Ansichten ist die Gefährdungsbeurteilung keine einmalige Angelegenheit, sondern muss im Sinne der Arbeitsplatzsicherheit als kontinuierlicher Prozess erfolgen. Für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung gelten zwar keine Mindestfristen. Sobald jedoch eine Veränderung im Prozess oder der Arbeitsstätte auftritt, muss eine Aktualisierung vorgenommen werden. Im Zuge dessen erfolgt dann auch eine erneute Gefährdungsanalyse und die Prüfung der Effektivität der bestehenden Schutzmaßnahmen auf die veränderten Begebenheiten.
Mit der richtigen Vorbereitung ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ein Kinderspiel. Viele gesetzliche Unfallversicherungen bieten dafür ein breites Portfolio an Checklisten und Dokumentationshilfen an, die als Hilfsmittel verwendet werden können.
Unterstützung beim Thema Gefährdungsbeurteilung bietet unser Programm XY von Best of Safety.